Die Aufnahme in die Einrichtung basiert auf Empfehlung und Vermittlung von Suchtberatungs- und Betreuungszentren, Fachkrankenhäusern, Fachärzten, Gesundheits- und Sozialämtern.
Die Notwendigkeit der Mitwirkung kann nur dann sichergestellt sein,, wenn ein gewisses Maß an Freiwilligkeit vorliegt. Selbst wenn es , wie es oftmals der Fall sein dürfte, ein erheblicher
Druck von außen zur Antragsstellung geführt hat.
Um die persönliche Stabilität des Einzelnen und ein konstruktives Miteinander in der Gemeinschaft zu erreichen, sind einige Aufnahmebedingungen unumgänglich.
Aufnahmemodus und Aufnahmebedingungen:
- Vorstellungsgespräch
- Aufnahmeantrag und ein entsprechender Arzt- und Sozialbericht
- Bereitschaft zur Abstinenz
- vorherige Entgiftungsbehandlung
- Kostenzusage vom zuständigen Sozialhilfeträger nach SGB XII
Eingliederungshilfe, für Wohnen LT 1.2.3 und Tagesstruktur LT 1.4.5b
der LT 1.4.6,
- Bereitschaft die Hausordnung und das therapeutische Konzept
zu akzeptieren
Ausschlusskriterien:
- fehlende Motivation für ein Zusammenleben einer betreuten Gemeinschaft
- mangelnde Bereitschaft zur Mitarbeit und Auseinandersetzung mit sich
selbst sowie die Fähigkeit und Bereitschaft in der therapeutischen
Gemeinschaft zu leben.
- Nichtakzeptanz der Hausordnung
- fehlende Bereitschaft zur Suchtmittelabstinenz
- illegale Drogen
- akute Suchtmittelintoxikation
- deutliche Eigen und/oder Fremdgefährdung